Wird ja gerade von allen Seiten nachdrücklich gewünscht.
Ruhe.
Habbich. Möchte aber hinzufügen: Hält bei mir nicht lang …
Wird ja gerade von allen Seiten nachdrücklich gewünscht.
Ruhe.
Habbich. Möchte aber hinzufügen: Hält bei mir nicht lang …
Ich habe nicht nur nachgedacht, über die Frage zur Einladung: Ich wollte, nachdem ich feststellen musste, dass eine Vielzahl von Kuratoriumsmitgliedern bei dieser „eigenartigen“ Krisensitzung gar nicht zugegen war, mehr darüber wissen. Alles, was es über diese Sitzung und ihr zu Stande kommen zu wissen gab.
Wer hatte eingeladen? Wann wurde eingeladen? Wie hatte sich das, was sich für Herrn Link als günstig erwies, entwickelt?
Ich fragte nach. Ich erhielt Antworten:
Die Sitzung fand am Vormittag des 18. Juli statt. Eingeladen wurde dazu am 15. Juli.
Eingeladen hat Frau Dinkla (Vorstand), im Auftrag des Oberbürgermeisters. (Vorsitzender des Kuratoriums).
Wer wollte diese Krisensitzung?
„Die Bitte, zu einem kurzfristigen Termin einzuladen, kam von den wirtschaftsseitigen Vertretern“
Und (wiederum wörtliches Zitat):
„ Der Termin wurde auf Wunsch der wirtschaftsseitigen Vertreter des Gremiums und in Abstimmung mit Frau Karabic und Herrn Dr. Ludwig kurzfristig einberufen.“
Das sind die Auskünfte, die ich erhalten habe. Wer den Termin vorschlug, also den Vorschlag machte, sich am 18ten zu treffen, am 3. Tag nach Einladung, das habe ich bisher nicht herausfinden können.
Es ergibt sich aber für mich eine neue Frage:
Hier ist die Rede von „den wirtschaftsseitigen Vertretern“ (Plural), die um die kurzfristige Einberufung des Gremiums gebeten haben. Wie wir schon wissen, ist bei der Sitzung von den 5 wirtschaftsseitigen Vertretern aber nur ein Einziger anwesend: Der stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums, Dr. Stefan Ditzfelbinger.
Mich mutet das alles seltsam an.
Da bitten „die wirtschaftsseitigen Verteter“ darum, eilig eine Sondersitzung einzuberufen – und nehmen selbst aber daran nicht teil? Können nicht? Haben keine Zeit? Obwohl der Termin „in Abstimmung“ einberufen wurde?
Ausgerechnet die, die selbst um diese Sitzung baten, sind nicht bei dieser von ihnen für so dringlich befundenen Kuratoriumssitzung dabei?
Ich habe zu diesem Umstand dann mein Unverständnis geäußert. Und nachgefragt, ob Herr Dr. Ditzfelbinger zu der Abwesenheit „der wirtschaftsseitigen Vertreter“ eine Erklärung abgegeben habe ?
„Herr Dr. Dietzfelbinger mag den Wunsch nach einem Termin trotzdem mit den anderen Wirtschaftsvertretern ( … ) abgestimmt haben, da spricht nichts gegen.“
Nein, da spricht überhaupt nichts gegen. Aber es erklärt eben auch nicht, warum genau diese Wirtschaftsverteter nicht an der Sitzung teilnahmen, obwohl sie sie für dringlich hielten.
Und es erklärt auch in keiner Weise, warum man sich nicht auf einen Termin verständigte, der es ermöglicht hätte, die Lage gemeinsam, in Anwesenheit aller, zu erörtern, alle Argumente zu hören und sich gemeinsam darüber auszutauschen – und damit etwaige Entscheidungen auf das Fundament einer ausführlichen Debatte und eine breite Basis zu stellen.
In einer Frage von solcher Wichtigkeit, nämlich wie man mit der Eigenmächtigkeit des Vorsitzenden umgehen wolle und wie man weiteren Schaden vom Museum abwenden und den guten Ruf der Stiftung wieder herstellen kann, sollte ein Kuratorium nach meiner Auffassung nur auf breitester Basis entscheiden.
Und selbstverständlich muss jedem Verdacht, dass allein durch Art und Umstände der Einladung und/oder der Zusammensetzung des Gremiums dieser Krisensitzung, Entscheidungen beeinflusst werden oder bereits festgestanden haben könnten, von vornherein jede Grundlage entzogen werden.
Das ist hier nicht geschehen.
Als (spätestens zu Beginn der Krisensitzung) feststellbar war, dass die An- bzw. Abwesenheit zahlreicher Mitglieder die Balance verletzen wird, die ansonsten im Gremium durch die Vorgaben der Satzung herrschte, hätte man von einer Abstimmung, wie sie dann iniziiert wurde, Abstand nehmen müssen, wollte man sich danach nicht mit der Frage konfrontiert sehen, ob diese Sitzung nicht eher zur Entlastung des Oberbürgermeisters dienen sollte, als zur Abwendung weiteren Schadens für Museum und Stiftung.
Die Umstände, unter denen die Abstimmung stattfand, waren für mich nicht „über jeden Zweifel erhaben“. Aber waren diese Zweifel auch berechtigt? Wieder machte ich mich auf die Suche nach Antworten. Ich dachte nach…
Und Sie hoffentlich jetzt auch. Fofftein.
Hier noch das Neueste aus dem Westen.
Zwar habe ich das gestern schon bei xtranews gelesen, aber es ist doch schön, wenn auch die Printmedien berichten. Und das ist in diesem Falle umso anerkennenswerter, da hier Dinge angesprochen werden, über die sie selbst zu berichten bisher versäumt haben.
Sie warten? Da geht es Ihnen nicht anders als mir.
Ich warte auch. Ich warte überhaupt sehr viel in letzter Zeit…
Aber egal – in der Zwischenzeit kann ich Ihnen ja schon mal erzählen, was
ich bis jetzt herausgefunden habe. Zum Beispiel das, was über die für Herrn Link so segensreiche Kuratoriumssitzung vom 18. Juli herauszufinden war.
Die, in der das Kuratorium das Verhalten seines Vorsitzenden und damit die
Absage von „Totlast“ billigte.
Lesen Sie sich ruhig noch einmal die Presseberichterstattung darüber durch.
Mehr haben wir ja erst einmal nicht erfahren, als das, was die örtliche
Presse darüber „aus Kuratoriumskreisen“ zu berichten wusste.
Das liest sich doch, als sei das so eine richtige Krisensitzung gewesen,
nicht wahr? Mit Allem was dazu gehört. Und vor allem: mit Allen !
Ich schrieb ja, dass auch ich angenommen hatte, das Kuratorium habe sich
aus eigenem inneren Antrieb zu einer Art „Krisensitzung“ zusammengefunden, um die
Lage zu erörtern und weiteren Schaden von der Stiftung abzuwenden.
Alles andere war mir unvorstellbar.
Und selbstverständlich ging ich davon aus, dass hier vom gesamten
Kuratorium die Rede gewesen war.
Ich wäre auch im Traum nicht auf die Idee gekommen, dass sich da eine Art
„Kernkabinett“ zusammengefunden haben könnte, um dann eine so schwerwiegende Entscheidung zu treffen, wie sie getroffen worden war.
Das Kuratorium der Stiftung besteht „für gewöhnlich“ aus 14 Mitgliedern.
Blicken wir einmal in die Stiftungssatzung,
§ 6: (2) Mitglieder des Kuratoriums sind
a) zugleich als Vorsitzende/r die/der Oberbürgermeister/in der Stadt
Duisburg oder die/der von ihr / ihm für die Amtsdauer des Kuratoriums bestimmte Vertreter
b) der/die für die Kultur zuständige Beigeordnete der Stadt Duisburg,
c) fünf weitere von der Stadt Duisburg entsandte Mitglieder
d) fünf von der Duisburger Wirtschaft unter Koordination durch die
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer entsandte Mitglieder,
wobei einem dieser Mitglieder nach Wahl der Duisburger Wirtschaft
unter Koordination durch die Niederrheinische Industrie- und
Handelskammer die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden
übertragen wird
e) zwei vom Landschaftsverband Rheinland entsandte Mitglieder.
(3) Die Mitglieder des Kuratoriums sind nicht berechtigt, Vertreter zu
benennen. § 6 Ziffer 2 a) bleibt unberührt.
Von diesen 14 Mitgliedern waren an jenem Tage aber tatsächlich nur 8 anwesend.
Dabei handelte es sich um:
den Vorsitzenden Sören Link (SPD),
den stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Ditzfelbinger (IHK),
den Kulturdezernenten Krützberg (SPD),
4 Ratsvertreter (2 SPD, 2 CDU)
und Frau Karabaic für den Landschaftsverband Rheinland.
Wir müssen also zunächst einmal feststellen:
8 Mitglieder anwesend, 6 Mitglieder abwesend.
In jedem Falle reichte das aus, um beschlussfähig zu sein.
§ 8
(1)Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
(2) Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag.
Unabhängig von der formalen Beschlussfähigkeit stellen wir aber auch fest:
Von den 8 anwesenden Mitgliedern des Kuratoriums sind 6 dem „politischen
Raum“ zuzurechnen. (4 vom Rat entsandt, ein Oberbürgermeister, ein
Kulturdezernent)
Nur 2 der anwesenden Mitglieder gehörten nicht zum mittel- oder unmittelbaren
politischen Umfeld des Oberbürgermeisters, wohingegen mindestens 4 der 8
Anwesenden allesamt Mitglieder der SPD sind – eines davon der Oberbürgermeister,
dessen Verhalten in der Kritik steht. .
(Wenn Sie nun meinen, in der Frage der eigenen Entlastung habe Herr Link sicher doch nicht mit abgestimmt, so liegen Sie ebenso daneben wie ich es tat. Soll er dem Vernehmen nach nämlich getan haben. Was wiederum, so wurde mir erläutert, aber selbstverständlich seie, in der Politik, das mache man allgemein so. Wenn einer von einer Sache überzeugt ist, dann stimmt er mit, auch wenn`s seine eigene ist. Denn alles andere, so sagte man mir, wäre ja inkonsequent. Ich möchte dem entgegenhalten: wir sind grade nicht „in der Politik“. Wir sind hier bei der Kuratoriumssitzung einer Museumsstiftung. Doch dazu später mehr.)
Wie auch immer:
4 der 8 stimmberechtigten Anwesenden sind parteilich auf das Engste
miteinander verbunden. Sie sind „Partei“. Und es geht um einen der Ihren.
Und der, Oberbürgermeister Link, konnte sich an dieser Stelle der Sitzung dann schon mal ganz schön entspannen. Was immer auch passieren würde: es konnte nur gut ausgehen. Für ihn.
Denn, wir erinnern uns:
§8
(2) Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag.
Wenn die 4 Vertreter der SPD also „stehen Seit an Seit“ – und sei es gegen den gesamten Rest der Anwesenden, ginge die Abstimmung also für sie ungünstigstenfalls 4 zu 4 aus. Und dann gäbe ja der Vorsitzende den Ausschlag. Also: sich selbst den Segen. Er ist ja von seiner Sache überzeugt.
Schon zu Beginn der Sitzung ist also das „gewünschte“ Ergebnis derselben, allein auf Grund der Zusammensetzung des „Rumpfkuratoriums“ vorhersehbar. Da kann man dem Oberbürgermeister schon fast gratulieren. Besser hätte es für den eigenmächtigen Vorsitzenden, nunmehr auch in eigener Sache, ja gar nicht laufen können…
Das ist, meiner Meinung nach, alles andere als eine „ausgewogene“ Ausgangslage für eine so weitreichende Entscheidung, wie sie dann getroffen wurde.
Für mich ist das keine Kuratoriumssitzung, die dem Ernst der Lage auch nur annähernd gerecht gewesen wäre und auch keine Grundlage, auf der Beschlüsse von Tragweite getroffen werden sollten.
In der Lage, in der sich das Museum befand, hätte eine solche Entscheidung
nach meinem Dafürhalten nur auf breitester Basis getroffen werden dürfen.
Es hätte sichergestellt werden müssen, dass möglichst alle Kuratoriumsmitglieder an einer solchen Abstimmung auch teilnehmen können.
Konnten sie aber wohl nicht. Warum, so fragte ich mich, warum konnten die das
denn nicht? Das war doch sehr wichtig, das war doch eine schwere, wenn nicht
die schwerste Krise seit Stiftungsgründung. Und dennoch fehlten viele…
Woran könnte das gelegen haben? Ich dachte nach.
Können Sie ja jetzt auch mal machen. Ich mach solang Pause. Und suche weiter Antworten.
Fofftein.

Hier also, wie angekündigt, der Brief an das Kuratorium .
Dieser Brief datiert vom 28. Juli 2014. Ich schrieb ihn auf Grund der Presseberichterstattung über diese eigenartige „Sondersitzung“.
Ich hatte „damals“ angenommen, daß sich das gesamte Kuratorium – in Anbetracht des Ernstes der Lage vollzählig und sich des „Affronts gegen die Freiheit der Kunst“ bewußt ( also sozusagen „aus eigenem “ innerem Antrieb“ ) – zusammengefunden hatte, um den Sachverhalt kritisch zu erörtern – und den Kuratoriumsvorsitzenden zweifelsfrei in die Schranken seines Amtes zu verweisen.
Eine Annahme, die, wie ich heute weiß, falsch war.
Vorhang. Kurze Pause für Sie. Und für mich.
Ich hatte mich zu Anfang der öffentlichen Debatte zunächst zurückgehalten.
Ich dachte, wenn erst einmal das Kuratorium der Stiftung zusammenträte, fände das alles schon seine Ordnung und es würden aus dem Vorgefallenen Konsequenzen gezogen.
Das ist ja nicht die Fifa, dachte ich, der Vorsitzende ist zwar Link, aber das muss ja nichts heißen. Kein Stiftungskuratorium der Welt, kein Museum von Rang könnte eine solche Übergriffigkeit, wie sie der Vorsitzende an den Tag gelegt hatte, dulden.
Es lag daher völlig außerhalb meines Vorstellungsvermögens, dass die vorsätzliche Hintergehung des Kuratoriums ( Herr Link unterrichtete das Kuratorium nicht von seiner Absicht, obwohl er die Möglichkeit dazu zeitnah hatte) und die übrigen Eigenmächtigkeiten des Kuratoriumsvorsitzenden keine Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Noch weniger war für mich denkbar gewesen, dass ein solches Verhalten nachträgliche auch noch Billigung finden könnte.
Dass aber genau das geschehen sein sollte – das konnte ich dann der Presseberichterstattung entnehmen. Das Kuratorium, so stand zu lesen, habe das Verhalten seines Vorsitzenden gebilligt. Was sind denn das für Leute, habe ich mich gefragt, wie können die denn sowas machen? Das ruiniert doch den Ruf des Museums endgültig, wenn eigenmächtiges Handeln nicht nur nicht ausdrücklich gerügt, sondern auch noch gebilligt wird.
Dass eine Kuratoriumssitzung stattgefunden hatte, stand in allen Zeitungen zu lesen, auch, dass es dabei hoch hergegangen sein solle, bevor Herrn Link die Absolution erteilt wurde – aber wer an dieser Sitzung teilgenommen hatte, ob denn alle dabei waren, ob Beschlussfähigkeit gegeben war oder wie das genaue Abstimmungsergebnis bei der Segenserteilung gewesen war, – das stand da nirgends.
Ich machte mich also auf die Suche nach Antworten auf meine Fragen. Zunächst suchte ich nach einer Mitgliederliste und nach der Stiftungssatzung. Diese Suche gestaltete sich schwierig und zeitraubend, doch das gehört hier derzeit nicht hin und davon erzähle ich Ihnen an anderer Stelle. Ich entschied mich zu jenem Zeitpunkt einen Brief an das Kuratorium zu schreiben, um den Mitgliedern die absehbaren Konsequenzen der „Billigung“ vor Augen zu führen und meine ernsten Bedenken mitzuteilen.
Da mir weder die Mitglieder des Kuratoriums, noch deren Postanschriften bekannt waren, habe ich meinen Brief am 28. Juli 2014 dem stellvertretenden Kuratoriumsvorsitzenden Dr. Ditzfelbinger zugeleitet. Dies war verbunden mit der Bitte um Zustellung an die Kuratoriumsmitglieder und der Aufforderung, eine weitere Kuratoriumssitzung einzuberufen, um die Vorgänge, nun unter Berücksichtigung neuer Einwände, und meiner eindringlichen Bitte, Herrn Link zur Niederlegung seines Vorsitzes zu bewegen, erneut zu diskutieren.
Meinen Brief sandte ich vorab als Textdatei, darüber hinaus gab ich ihn am gleichen Tage urschriftlich und unterzeichnet zur Post. Das war am 28. Juli 2014. Nachdem ich weder für die mail noch für den Brief eine Eingangsbestätigung erhielt, bat ich am 8. August schriftlich um Mitteilung, ob die Weiterleitung meines Briefes erfolgt seie. Auch darauf erhielt ich keine Antwort. Zwischen dem 12.8. und dem 14.8. 2014 habe ich dann noch 3 weitere Male telefonisch um Auskunft gebeten – und nicht bekommen.
Weitere Auskunftsersuchen habe ich dem Sekretariat, aber auch mir, erspart.
Ab dem 14.8. 2014 machte ich mich also daran, auf andere Weisen herauszufinden, ob mein Brief den Kuratoriumsmitgliedern zugestellt worden war. Soweit ich das bisher feststellen konnte, ist dies, zumindest bis zum gestrigen Tage, nicht der Fall gewesen.
Da mir Anschriften und e-mail-adressen der Kuratoriumsmitglieder nicht vorliegen, habe ich mich entschlossen, den Brief nunmehr „öffentlich zuzustellen“. Zwar habe ich einzelne Kuratoriumsmitglieder, trotz Ermangelung genauerer Daten, dennoch erreichen und zumindest diesen den Brief unmittelbar per e-mail zustellen können, andrerseits kann ich mir aber nicht sicher sein, dass diese alle anderen Mitglieder des Kuratoriums über den Vorgang informieren. Ich habe auch da Anlass zu der Annahme, dass das nicht der Fall sein könnte.
Aus den vorgenannten Gründen sehe ich mich deshalb veranlasst, den Brief und weitere Fragestellungen, die sich zwischenzeitlich bei meiner Recherche ergeben haben, öffentlich zu machen.
In Kürze. In diesem Theater.
Dank der heilenden Händen eines ausgewiesenen Computerflüsterers bin ich nun wieder online, es kann also weitergehen.
Zu den “ abschließenden“ Einlassung des Herrn Link möchte ich, bevor ich mich ausführlich zum gesamten Geschehen äußere, vorab das Folgende feststellen:
Herr Link weist im Interview, neben vielen Deutungen, sozusagen „hilfsweise“ auch auf die Bauordnung hin und stellt fest, es läge ja auch kein genehmigungsfähiger Bauantrag für „Totlast“ vor. Nachdem monatelang mit der Baubehörde kooperiert wurde, gehe ich selbstverständlich davon aus, dass die Betonung hier auf „genehmigungsfähig“ liegt, – also ein Antrag vorgelegen hat und nicht nun dessen Vorlage auch noch bestritten wird.
Wenn Herr Link, zu seiner Entlastung, die Bauordnung nun doch noch herbeizuziehen wünscht, so muss er sich allerdings fragen lassen, warum er dann nicht den „ordnungsgemäßen“ Weg beschritten hat und seine Behörde nicht anwies, einen entsprechenden Verwaltungsakt, nämlich einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid, zu erteilen.
Das tat er aber nicht. Er entscheid sich für einen anderen Weg, der offenkundig falsch war, aber bis heute beschritten wird.
Ganz unbestritten war Herr Link als Kuratoriumsvorsitzender nicht befugt, die Ausstellung abzusagen. Die Absage der Ausstellung hätte er demnach einzig als „Oberstadtdirektor“, also als Chef der Verwaltung treffen können. Er hätte sie dann mit dem Baureecht begründen und mittels eines Verwaltungsaktes bekannt gegeben müssen.
Allein dieser Weg wäre rechtlich nicht zu beanstanden. Als Kuratoriumsmitglied verstieße er mit der Absage gegen die Stiftungssatzung, als Oberbürgermeister, der eine Ausstellung absagt, weil er „seine“ Bürger vor der Kunst meint nchützen zu müssen, bricht er ein Grundrecht. In jeder denkbaren „Rolle“ ist er unbefugt – nur als Verwaltungschef nicht. Da kann er rechtswirksam und befugt handeln und die Ausstellung verhindern. Dafür muss er allerdings, und dazu ist er nachgerade verpflichtet, „etwas unterschreiben“, telefonieren reicht da nicht: einen Verwaltungsakt muss er erlassen. Hier: einen Ablehnungsbescheid.
Denn man kann ja, gerade als oberster Verwaltungschef, nicht einfach sagen: Ach, das Verwaltungsrecht, das lass ich heut mal, das wende ich in diesem Fall nicht an, hier mach ich das anders, weil…
wenn ich einen „ordentlichen“ Bescheid erteile, dann könnte „man“ ja meinen, ich würde mich hinter dem Baurecht verstecken wollen. Will ich aber nicht. Ich will meine persönliche Ansicht und meinen Fürsorgewillen nicht verstecken. Wozu auch? Ich will offen dazu stehen, dass ich den Bau nicht will, weil er meiner Meinung nach nicht in die Landschaft passt und ich ihn weder mir noch anderen zumuten möchte. Und damit da erst gar kein falscher Eindruck ensteht, da will ich auch allein zu meinen Ansichten stehen, deshalb lass ich jetzt Verwaltungsrecht hin, Verwaltungsakt her, das Baurecht mal nicht Baurecht sein, sondern formuliere mal eine persönliche Bitte. Ich ruf den Bauherrn einfach mal an und bitte ihn, von seinem Vorhaben abzusehen.
Sie werden zugeben – das ist doch völlig absurd.
Genauso absurd, wie diese ganzen nachgeschobenen Erklärungen, Umdeutungen und die nachgereichte „Billigungen“ des Kuratoriums absurd sind. Eine Billigung, deren Zustandekommen ernsthaft zu hinterfragen ist.
Was ich getan habe. Davon im nächsten Beitrag.
Wegen eines technischen Defektes bin ich derzeit online nicht erreichbar. Für dringende Mitteilungen bitte das Telefon benutzen.
Ich hoffe, der Fehler ist bis spätestens Dienstag zu beheben.
Zunächst einmal die nächste „Verlautbarung“
„Man trifft hier ständig Entscheidungen für andere Menschen. Man wisse erst hinterher, ob das gut oder richtig gewesen sei.“
Den Satz finde ich, über jeden Skandal hinaus, wirklich angsteinflößend.
Hier zeigt sich ein Amtsverständnis, vor dem muss einem Bange sein.
DAS hier sehen Sie sich doch bitte einmal in aller Ruhe an.
Und ein zweites, ein drittes Mal kann auch nicht schaden. Jedenfalls: nicht Ihnen.
Und wenn Sie dann drüber geschlafen haben, dann schauen Sie doch in den nächsten Tagen wieder hier herein.
In den letzten Wochen bin ich ausgesprochen zurückhaltend gewesen. Es ist durchaus nicht so, als hätte ich nichts zu sagen gehabt zu dem bisherigen Schweigen des Herrn Link, doch ich wollte zunächst einmal allen Beteiligten dieses Skandales ausreichend Gelegenheit geben, die Vorgänge erneut „intern“ zu überdenken und sich ggf. zu korrigieren.
Ich habe, statt mich öffentlich zu äußern, eine Reihe von Briefen geschrieben, unter anderem an den Vorstand und das Kuratorium der Stiftung des Wilhelm-Lehmbruck-Museums.
Über die Inhalte dieser Briefe und die Reaktionen darauf werde ich Sie in den nächsten Tagen umfassend informieren.